Information
In Deutschland haben Angler sowohl Rechte als auch Pflichten, die im Fischereigesetz und den Landesfischereiverordnungen geregelt sind. Zu den Rechten gehört das Recht, Gewässer zu betreten und zu beangeln, unter bestimmten Bedingungen. Zu den Pflichten gehört das Einhalten von Schonzeiten, Mindestmaßen und Fangmethoden, sowie der Schutz der Fische und Gewässer. Ein gültiger Fischereischein und gegebenenfalls ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer sind ebenfalls Pflicht.
Rechte der Angler:
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Uferbetretungsrecht:Angler haben das Recht, Uferbereiche zu betreten, um ihrem Hobby nachzugehen. Dieses Recht ist jedoch begrenzt und gilt nicht für Privatgrundstücke oder gesperrte Bereiche.
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Fischereirecht:Das Fischereirecht berechtigt zum Fang bestimmter Fischarten in einem bestimmten Gewässer. Es wird durch einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein (z.B. Angelkarte) nachgewiesen.
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Recht auf wait gerechte Behandlung der Fische:Angler sind verpflichtet, gefangene Fische waidgerecht zu behandeln, also schonend zu töten oder zurückzusetzen.
Pflichten der Angler:
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Fischereischein und Erlaubnisschein:Zum Angeln in Deutschland ist grundsätzlich ein Fischereischein erforderlich, der die Sachkunde des Anglers nachweist. Zusätzlich wird oft ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer benötigt.
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Einhaltung der Schonzeiten und Mindestmaße:Angler müssen sich an die Schonzeiten und Mindestmaße der jeweiligen Fischarten halten, die in den Landesfischereiverordnungen festgelegt sind.
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Schutz der Gewässer und Fische:Angler sind verpflichtet, die Gewässer sauber zu halten und keine Schäden anzurichten. Dazu gehört auch, keine unnötige Beunruhigung der Fischbestände zu verursachen.
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Waidgerechte Behandlung der Fische:Gefangene Fische sind schonend zu behandeln und waidgerecht zu töten oder zurückzusetzen.
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Mitführen der erforderlichen Ausrüstung:Angler müssen beim Angeln alle notwendigen Geräte wie Hakenlösegerät, Maßband und Unterfangkescher, Maulsperre, Messer Abhackmatte ist auch nicht schlecht mitführen.Bitte Infomiert Euch was Zugelassen ist Herzstich oder Kiemen Rundschnitt
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Umgang mit lebenden Köderfischen:Der Umgang mit lebenden Köderfischen ist in vielen Bundesländern geregelt und teilweise eingeschränkt.
Zusätzliche Hinweise:
- In einigen Bundesländern (z.B. Brandenburg) gibt es Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht für bestimmte Angelarten.
- Das Betreten von Privatgrundstücken oder gesperrten Bereichen ist nicht gestattet.
- Angler sind für Schäden, die sie an Gewässern oder Uferbereichen verursachen, haftbar.
- Die Fischereiaufsicht kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen oder sogar Strafverfahren einleiten.
- Der sogenannte "Catch and Release" (Fang und Freilassung) ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, aber es gelten strenge Regeln, um Tierquälerei zu vermeiden.
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